Auszonungen als Herausforderung der Raumplanung
Wie uns bekannt ist, trat am 1. Mai 2014 das von der Schweizer Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit im Jahr 2013 beschlossene, revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) in Kraft. Gemäss Art. 15 Abs. 2 dieses Gesetzes sind überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren, um damit die Zersiedelung der Landschaft zu stoppen. Eine Aufgabe, der sich Kantone und Gemeinden gemeinsam stellen müssen. Im Kanton Luzern trifft dies insgesamt 21 Gemeinden, die auch bei einem angenommenen hohen Bevölkerungswachstumsszenario des Bundes bis 2035 noch immer zu grosse unüberbaute Bauzonen aufweisen und deshalb als Rückzonungsgemeinden gelten. Der Kanton hat alle unüberbauten Parzellen genau angeschaut, wo in der Gemeinde und wo innerhalb der Bauzone sie sich befinden, unter welchen Umständen sie überbaubar wären, wie lange die Bauzone bereits besteht und ob es einen Bebauungs- oder Gestaltungsplan gibt. Aufgrund dieser und weiterer Kriterien wurden dann die Rückzonungsflächen festgelegt. Insgesamt sind dies über den ganzen Kanton 67 ha Bauland. Die Rückzonungsgemeinden, zu denen auch Escholzmatt-Marbach zählt, sind verpflichtet diese potenziellen Rückzonungsflächen bis zur öffentlichen Auflage der revidierten Ortsplanung durch geeignete Massnahmen vor Überbauungen freizuhalten. Die betroffenen Grundstückbesitzer wurden vor einer Woche durch die Gemeinde schriftlich orientiert. Es werden nun in der Folge mit den Betroffenen Gespräche geführt. Im Weiteren wird eine Ortsplanungsrevision folgen und zum Kanton in die Vorprüfung gehen. In der danach folgenden öffentlichen Auflage können die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ihre Anliegen als Einsprachen einbringen, worüber dann die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung entscheiden werden. Im Anschluss befinden der Regierungsrat und allenfalls Gerichte über die Entscheide der Stimmberechtigten und allfällige Beschwerden. Die Rückzonungsstrategie ist nicht nur für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, sondern auch für die Gemeinden eine spezielle Herausforderung. Der Kanton möchte die Gemeinden bestmöglich unterstützen in diesem schwierigen Prozess, damit das Bundesrecht gemeinsam umgesetzt werden kann. Mit dieser Rückzonungsstrategie setzt der Kanton Luzern jedoch den vom Schweizer Volk erteilten Auftrag um, die Zersiedelung zu stoppen.
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