Öffnung der Gemeindelokalitäten sowie Schul- und Sportanlagen ab 6. Juni 2020

Alle Gemeindelokalitäten und Schul- und Sportanlagen stehen unter den geltenden Vorgaben des Bundes ab dem 6. Juni 2020 wiederum für Vereine und Veranstalter zur Verfügung.

Öffentliche Veranstaltungen können bis zu einer maximalen Anzahl von gleichzeitig 300 Personen durchgeführt werden. Für jede Veranstaltung sowie für den Probe- und Trainingsbetrieb muss ein Schutzkonzept basierend auf dem aktuell gültigen Musterschutzkonzept vorhanden sein.

Die Musik- und Sportvereine können die Probe- und Trainingslokalitäten gemäss aktuellem Belegungsplan benützen.

Die Schutzvorschriften und Hygieneregeln sind nach dem Rahmenschutzkonzept des Bundes vom 2. Juni 2020 einzuhalten. Für die Lokalitäten und Einrichtungen der Gemeinde sind das Schutzkonzept Turn- und Sportanlagen sowie das Schutzkonzept für Proben und Veranstaltungen in öffentlichen Räumen der Gemeinde zu beachten.