Gebührenanpassung Abwasser
Der Gemeinderat erhöht die Kanalisationsanschlussgebühr auf den 1. Januar 2026 von bisher CHF 11.10 auf neu CHF 12.60 pro gewichteten Quadratmeter. Art. 3 Abs. 2 der Siedlungsentwässerungsverordnung wird dazu entsprechend angepasst.
Gemäss Art. 45 Abs. 2 des Siedlungsentwässerungselements muss die Kostenanalyse für die Berechnung der Gebühren bei der Siedlungsentwässerung alle fünf Jahren überarbeitet werden und die Gebührenansätze sind wiederum für die nächsten fünf Jahre neu festzulegen. Die Kostenanalyse wurde für die Gemeinde Escholzmatt-Marbach letztmals im Jahr 2019 überarbeitet. Das Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger AG, Willisau, hat die Kostenanalyse dazu für die Gemeinde überarbeitet. Die Betriebsgebühren können nochmals fünf Jahre belassen werden. Die Grundgebühr beträgt CHF 0.14 pro gewichteten Quadratmeter und die Mengengebühr bleibt auf CHF 2.05 pro m3.
Der Eigenmittelanteil liegt per 31. Dezember 2023 netto bei 15.3 %. Nach den Richtlinien wird bei einem Eigenmittelanteil von über 10 % keine Gebührenerhöhung gefordert. Es wird daher bei den Anschlussgebühren nur eine Teuerungsanpassung vorgenommen und diese von CHF 11.10 auf CHF 12.60 zu erhöht. Damit die Gebührenerhöhung bei der Kostenplanung von Bauvorhaben eingerechnet werden kann, wird die Gebührenanpassung erst auf den 1. Januar 2026 vorgenommen. Auf eine generelle Überarbeitung des Siedlungsentwässerungsreglements verzichtet der Gemeinderat.
