Öffentliche Auflage Baugesuche über Weihnachten

Damit allfällige Baugesuche noch in diesem Jahr publiziert werden können, werden die Architekten und Bauherrschaften gebeten, ihre Baugesuche rechtzeitig einzureichen. Zwischen dem 8. und 28. Dezember 2025 werden keine öffentlichen Auflagen von Baugesuchen durchgeführt. Eingehende Baugesuche werden in dieser Zeit zwar entgegengenommen und geprüft, jedoch erst ab dem 29. Dezember öffentlich aufgelegt, sodass die Einsprachefrist erst nach den Weihnachtstagen zu laufen beginnt.