Bekanntmachung Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 28. November 2025

Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Gemeindeversammlung nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetztes geprüft und genehmigt.

Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.

Die Stimmberechtigten können das Protokoll der Gemeindeversammlung während den offiziellen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung einsehen.

Bekanntmachung