Gewässerausscheidung ausserhalb Baugebiet
Die Gemeinden sind verpflichtend, bis im Jahr 2023 die Gewässerräume ausserhalb des Baugebietes auszuscheiden. Ende August 2020 hat der Gemeinderat zwei Orientierungsversammlungen durchgeführt und dabei die betroffenen Grundeigentümer eingeladen, in einem Mitwirkungsverfahren ihre Anliegen zu den geforderten Gewässerraumausscheidungen dem Gemeinderat zu unterbreiten. Der Gemeinderat hat 105 Rückmeldungen erhalten, die deutlich zum Ausdruck bringen, dass die […]