Ausscheidung Gewässerräume ausserhalb Bauzonen
Zur Sicherstellung des Raumbedarfs für die Gewässer unter Berücksichtigung der natürlichen Funktionen, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung muss die Gemeinde in der Nutzungsplanung die Gewässerraumbreiten grundeigentümerverbindlich festlegen. Die rechtlichen Grundlagen dazu bilden das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung des Bundes. Der Kanton Luzern hat die Umsetzung in der kantonalen Gewässerschutzverordnung konkretisiert und die Zuständigkeiten geregelt.
Merkblatt zur Festlegung der Gewässerräume
Rückmeldeformular
Informationsveranstaltungen
Die Gemeinde Escholzmatt-Marbach hat in der Mehrzweckhalle Ebnet in Escholzmatt am 24. und 27. August 2020 zwei Informationsveranstaltungen für die Landwirte/Grundstückbesitzer durchgeführt. Die Informationen erfolgten durch das Büro suisseplan Ingenieure AG, Gabriele Horvath (von der Gemeinde beauftragte Ortsplanerin) und Landschaftsarchitekt Geni Widrig, sowie durch den Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, Stefan Heller (Geschäftsführer). Den Inhalt der Informationsveranstaltungen können Sie den beiden Präsentationen entnehmen.
Präsentation Suisseplan Ingenieure AG
Präsentation Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband
Mitwirkungsverfahren, Einsichtnahme in die Gewässerraumpläne
Die mit den Gewässerräumen verbundenen Einschränkungen in der künftigen Nutzung der Liegenschaften stellen eine grosse Herausforderung dar. Die Gemeinde hat einen Entwurf der Planungsunterlagen erarbeitet. Die Pläne der vorgesehenen Gewässerräume werden zur Ansicht auf der Gemeindeverwaltung in Escholzmatt aufgelegt und auf dieser Seite aufgeschaltet.
Planungsunterlagen Gewässerraum
Übersichtsplan
Gewässerraumplan Escholzmatt 1
Gewässerraumplan Escholzmatt 2
Gewässerraumplan Escholzmatt 3
Gewässerraumplan Escholzmatt 4
Gewässerraumplan Escholzmatt 5
Gewässerraumplan Escholzmatt 6
Gewässerraumplan Wiggen
Gewässerraumplan Marbach 1
Gewässerraumplan Marbach 2
Gewässerraumplan Marbach 3
Gewässerraumplan Marbach 4
Gewässerraumplan Marbach 5
Gewässerraumplan Marbach 6
Gewässerraumplan Marbach 7
Gewässerraumplan Marbach 8
Gewässerraumplan Marbach 9
Unterlagen zur Orientierung
Bericht Gewässeraum Wigger, Luthern, Suhre Und Ilfis
Bericht Raumbedarf Kleine Emme, Reuss
Plan Wissemme
Situationsplan Gewässerraum Ilfis
Bau- und Zonenreglement
Bericht Festlegung der Gewässerräume ausserhalb der Bauzonen
Liste der Gewässerabschnitte
Die Grundeigentümer sind aufgefordert, die Pläne genau zu prüfen, dies insbesondere bezüglich der Lage, des Verlaufs, allfälliger Anpassungen aufgrund des Terrains und der Festlegung des gesamten Gewässerraums.
Teilen Sie uns Ihre Feststellungen schriftlich mit. Ihre Rückmeldungen können Sie bis am 20. Oktober 2020 an den Gemeinderat Escholzmatt-Marbach, Hauptstrasse 95, 6182 Escholzmatt, eingeben.
Aufgrund der Rückmeldungen finden punktuelle Bereinigungen statt. Anschliessend werden die Pläne zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Das offizielle Planauflageverfahren wird nach der Vorprüfung durchgeführt.