KESB

Aufgabenbereich

Wenn die Anordnung einer vormundschaftlichen Massnahme notwendig und verhältnismässig ist, errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde jeweils die mildeste Massnahme, welche der betroffenen Person jedoch den bestmöglichen Schutz und Unterstützung gewährt.

Welche Tätigkeiten werden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erledigt?

  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen, Anfragen und Gefährdungsmeldungen.
  • Ausfertigung von Entscheiden für Erwachsenen- und Kinderschutzmassnahmen.
  • Prüfung und Genehmigung von Berichten und Rechnungen der Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern.
  • Abschluss von Unterhaltsverträgen für ausserhalb der Ehe geborene Kinder.
  • Ansprechperson für private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil
Bahnhofstrasse 42
Postfach 7
6162 Entlebuch

E-Mail
041 482 80 10
Fax 041 482 80 19

Website

SoBZ

Beratungsangebot

Das SoBZ bietet fachkundige Hilfe an in folgenden Bereichen:

  • Mütter- und Väterberatung
  • Jugendberatung
  • Einzel-, Paar- und Familienberatung
  • Budget- und Schuldenberatung
  • Einkommensverwaltung
  • Suchtberatung
  • Mandatsführung Kindes- und Erwachsenenschutz

Sozial-BeratungsZentrum
Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil
Hauptstrasse 13
Postfach 165
6170 Schüpfheim

E-Mail
041 485 72 00
Fax 041 485 72 69

Website