Mangellage Energie

Im kommenden Winter 2022 oder in einem der Folgewinter kann sich die Energieversorgung mit Strom und Gas anspannen. Dies weil aufgrund des Krieges in der Ukraine auch die Energie in der Schweiz knapp wird. Die neue nationale Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» (KNS) identifiziert unter anderem eine langandauernde Energiemangellage im Winter als eines der drei grössten Risiken. Der Energieverbrauch im Alltag kann deutlich reduziert werden, ohne an Lebensqualität einzubüssen.

Mit einfach Sparmassnahmen kann eine Energieverschwendung vermieden werden. Um einen allfälligen Energiemangel zu vermeiden, hat der Bund auf  der Website von Energieschweiz verschiedene Spartipps für Privathaushalte und Unternehmen aufgeschaltet. Der Kanton Luzern hat auf ihrer Website ein strukturiertes Informationsangebot zum Thema Energie-Mangellage aufgeschaltet. Unter anderem werden Verhaltensregeln aufgelistet, Energiespartipps für den Alltag gegeben und aufgezeigt, welche Vorkehrungen bisher im Kanton Luzern getroffen wurden.

Energiesparmassnahmen und Empfehlung des Gemeinderates für den Winter 2022/2023

Der Regierungsrat hat mit Blick auf die ungewisse Energieperspektiven Vorbereitungen getroffen, um eine Mangellage bei der Gas- und Stromversorgung abzuwenden. Die Gemeinden wurden über die am 27. September 2022 getroffenen Massnahmen orientiert und eingeladen, die Massnahmen mitzutragen und in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Die Massnahmen orientieren sich an den Empfehlungen der Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren.

Empfehlung an Gewerbebetriebe und Hausbesitzer

Der Gemeinderat weist darauf hin, dass mit einfach Sparmassnahmen eine Energieverschwendung vermieden werden kann. Um einen allfälligen Energiemangel zu vermeiden, werden die verschiedenen Spartipps von Bund und Kanton empfohlen. Auf der Gemeindehomepage wird auf die aufgezeigten Verhaltensregeln und Energiespartipps für den Alltag hingewiesen, welche bisher im Kanton Luzern getroffen wurden.

Den Gewerbebetrieben wird empfohlen, eine Reduktion der Beleuchtung in den Gewerberäumen und Schaufenstern ausserhalb der Öffnungszeigten zu prüfen. Der Gemeindepräsident wird mit dem Gewerbeverein und einzelnen Betrieben mit intensiven Beleuchtungen direkt in Kontakt treten.

Anordnung von Massnahmen für die Gemeindebetriebe

Weihnachtsbeleuchtung

WoWasMassnahme
EscholzmattWeihnachtsstern
(Der Stern ist auf LED umgerüstet.)
Stern Dorfplatz Position montieren, kein Auf- und Abzug (Stromsparen)
Beleuchtungszeit beschränken von 17.00 bis 23.30 Uhr und von 06.00 bis 07.30 Uhr
Montage auf Anfang Dezember / Demontage unmittelbar nach Neujahr
MarbachWeihnachtssterneWeihnachtssterne nur im Dorfkern montieren, ab Gemeindehaus bis Klösterli

Montage auf Anfang Dezember / Demontage unmittelbar nach Neujahr

Öffentliche Gebäude, Dorfeingänge, weitere PlätzeVerzicht auf eine BeleuchtungAuf weitere Beleuchtungen ist vollständig zu verzichten.

Raumwärme/Heizen

WasWoMassnahme
Raumtemperatur Normalbetrieb (unabhängig vom Energieträger)Aufenthaltsbereiche: Schulzimmer, BüroräumeBegrenzen auf 20°C, Thermostatventile auf Stellung 3
Sporthallen, WerkstättenBegrenzen auf 17°C, Thermostatventile auf Stellung 2
Raumtemperatur AbsenkbetriebSelten genutzte Räume (Treppenhäuser, Flur)Begrenzen auf 13°C, Thermostatventile auf Stellung 1
Raumtemperatur FrostschutzbetriebNicht genutzte Räume oder kein heizen notwendig: Garagen, LagerhallenBegrenzen auf 7°C, Thermostatventile auf Stellung *
Storen, RolladenÜberallSchliessen der Storen in der Nacht (ausgenommen bei Unwetter)
FensterÜberallNur Stosslüften, Keine gekippten Fenster
HeizungsregelungÜberallHeizkurve senken, Absenkung der Heizkurve am Wochenende

Lüftung/Luftaustausch

WasWoMassnahme
Luftaustausch via FensterÜberall (auch auf WC’s)Kein Dauerlüften und keine gekippten Fenster, Lüften bei Bedarf (Stosslüften)

Geräte/IT

WasWoMassnahme
KühlgeräteGenerellKühltemperaturen reduzieren, Kühlschrank auf 7°C Gefrierschrank (-Truhe) auf -18°C
  • Die Massnahmen gelten für alle Gemeindegebäude und Gemeindebetriebe.
  • Ausgenommen von den Massnahmen «Raumwärme/Heizen» ist das Alters- und Pflegezentrum Sunnematte.
  • Die Haus- und Anlagewarte kontrollieren die Einstellungen der Heizungen, Heizkörper, Boiler und Kühlgeräte.