Die Gesamtrevision der Ortsplanung ist genehmigt

Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Escholzmatt-Marbach, bestehend aus den Zonenplänen und dem Bau- und Zonenreglement (BZR), wie sie an der Gemeindeversammlung vom 27. August 2019 von den Stimmberechtigten beschlossen wurde, genehmigt. Die vom Kanton bestimmten Rückzonungsflächen sind von der Genehmigung ausgenommen worden. Bei den Bestimmungen zur Sonderbauzone Färberhus wurde eine Einschränkung in der Wohnnutzung vorgenommen. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Dies führt insbesondere den Wechsel von der Ausnützungs- zur Überbauungsziffer sowie die Einführung der Gesamthöhe als neues Höhenmass mit sich. Weiter wurden innerhalb der Bauzone die Gewässerräume festgelegt und mehrere Ein- und Umzonungen beschlossen. Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Escholzmatt-Marbach die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung gelten für die Gemeinde Escholzmatt-Marbach die neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht. Soweit der Regierungsrat die Ortsplanungsrevision genehmigt hat, ist diese in Rechtskraft erwachsen. Damit sind die für die beiden Gemeindeteile von Escholzmatt und Marbach noch separat geführten Ortsplanungen zusammengeführt.