Amtliche Publikationen
Baugesuche
Öffentliche Auflage
Gemäss § 58 Abs. 2 Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern (PBV) ist das Baugesuchsformular mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt im Internet zur Einsicht bereitzustellen.
Ab sofort können Unterlagen zu Planauflagen (Baugesuche, Gestaltungspläne usw.) unter folgendem Link eingesehen werden. Für die Einsicht ist die Registrierung mit einer Mobiltelefonnummer notwendig.
Strasseneinreihung, Strassenklassierung, Anpassungen
Öffentliche Auflage
Die Gemeinde hat gemäss § 15 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) ein Verzeichnis der Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen zu führen. Gemäss § 10 StrG ist der Gemeinderat für die Einreihung dieser Strassen zuständig. Die von der Einreihung Betroffenen sind anzuhören. Die bisherigen Pläne und das dazugehörige Strassenverzeichnis wurden aktualisiert.
Das Strassenverzeichnis und die dazugehörigen Pläne über die Strasseneinreihung liegen während 20 Tagen, vom 24. November bis 15. Dezember 2025, auf der Gemeindeverwaltung Escholzmatt-Marbach in
Escholzmatt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
