Amtliche Publikationen

Baugesuche

Öffentliche Auflage

Gemäss § 58 Abs. 2 Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern (PBV) ist das Baugesuchsformular mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der öffentlichen Auflage passwortgeschützt im Internet zur Einsicht bereitzustellen.

Ab sofort können Unterlagen zu Planauflagen (Baugesuche, Gestaltungspläne usw.) unter folgendem Link eingesehen werden. Für die Einsicht ist die Registrierung mit einer Mobiltelefonnummer notwendig.

Planungs- und Baurecht

Öffentliche Auflage

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Fehraltorf, ist das Plangenehmigungsgesuch der CKW AG, Luzern, für das Gebiet Obacher, Rossfäre, Brüchli in Wiggen eingegangen. Die Planunterlagen liegen während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen , vom 8. Juni 2026 bis 7. Juli 2026 auf der Gemeindekanzlei Escholzmatt-Marbach, während den ordentlichen Bürozeiten zur öffentlichen Einsicht auf sowie im Internet auf der Webseite des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements.