Ortsplanung Teilrevision 2024 Auflage
Öffentliche Auflage vom 8. April 2024 bis 8. Mai 2024
Der Gemeinderat führt im Sinne von §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) drei öffentliche Planauflagen durch.
Gegenstand der öffentlichen Auflage
Gegenstand der drei Teilrevisionen sind folgende Planungsunterlagen, gegen welche Einsprache erhoben werden kann:
Orientierende Unterlagen
Orientierend liegen folgende Unterlagen auf:
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV
- Zonenplan Marbach Dorf, nach Änderung, 1:2000
- Vorprüfungsbericht Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartements vom 13. Dezember 2023
- Zonenplan Escholzmatt Dorf, nach Änderung, 1:2000
- Vorprüfungsbericht Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartements vom 11. Dezember 2023
- Zonenplan Landschaft, nach Änderung, 1:2000
- Vorprüfungsbericht Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartements vom 29. Januar 2024
Die drei Teilrevisionen der Ortsplanung liegen in der Zeit vom 8. April 2024 bis 8. Mai 2024 öffentlich auf.
Allfällige Einsprachen gegen die drei Teilrevisionen der Ortsplanung sind innert der Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung schriftlich beim Gemeinderat Escholzmatt-Marbach, Hauptstrasse 95, 6182 Escholzmatt, einzureichen. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 PBG.
Die Gemeinde prüft die Einsprachen und versucht diese gütlich zu erledigen. Hat die gütliche Erledigung der Einsprachen wesentliche Änderungen zur Folge, ist das Einspracheverfahren für betroffene Dritte zu wiederholen (§ 62 Abs. 1 und 2 PBG). Kommt hingegen keine Einigung zustande, teilt die Gemeinde mit, warum sie der Gemeindeversammlung beantragen werde, die Einsprache abzuweisen (§ 62 Abs. 3 PBG).
Anschliessend werden die drei Teilrevision der Ortsplanung der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt.