Tierhaltung

Leinenpflicht für Hunde

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussverfahren geahndet werden. Die Busse beträgt hier 150 Franken.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) unter Tel. 041 349 74 83.

Wir danken den Hundehalterinnen und Hundehalter für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.

Vogelgrippe – Schweizweite Massnahmen

In der ersten Januarhälfte haben sich die Fälle von Aviärer Influenza (Vogelgrippe, AI) bei Wildvögeln gehäuft. Unter anderem wurden im Kanton Thurgau zwei Silbermöwen und im Kanton Bern ein Schwan positiv auf die Seuche getestet. Es handelt sich um eine hochansteckende Variante (HPAI, H5N1). Aufgrund der Verschärfung der Situation mit der Ausdehnung eines positiven Wildvogels in den Kanton Bern sowie mit Blick auf die internationale Situation hat das BLV die Ausweitung des bestehenden Beobachtungsgebiets beschlossen und die entsprechende Verordnung (Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza) in Kraft gesetzt. Die verschärften Regeln gelten ab dem 16. Januar 2025 bis voraussichtlich am 31. März 2025.

Im Kanton Luzern sind folgende Gewässer als Beobachtungsgebiete definiert: die Reuss; der Vierwaldstättersee; der Sempachersee; der Hallwilersee; der Baldeggersee; der Zugersee.

Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz müssen weiterhin wachsam sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden.

Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.

Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind im Kanton Luzern der Wildhut oder der Polizei zu melden.

Registrierung von Geflügelbetrieben

Geflügelhalter (inkl. Hobbyhalter), welche beim Amt für Landwirtschaft bis jetzt nicht registriert sind, werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Das Onlineformular zur Registrierung steht auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) zur Verfügung.

Funde von toten Wildvögeln

Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sind gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu wenden. Die Vorschriften und Massnahmen sowie weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Webseite des Veterinärdienstes oder des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Merkblatt Vorgehen Meldung Vogelfunde

Häufig gestellte Fragen zu Vogelgrippe

Information zur Revision Hundeverordnung

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt ist die Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen. Damit soll dem Schutz der Öffentlichkeit vor auffälligen Hunden (Ungehorsam, Aggressivität, etc.) besser Rechnung getragen werden. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen.

Die revidierte Hundeverordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Detaillierte Informationen zu den Änderungen finden Sie hier oder auf der Webseite des Veterinärdienstes.

Tierkörpersammelstelle Wissebach

Informationen zur Entsorgung von Tierkadaver und Schlachtabfälle in der Tierkörpersammelstelle Wissebach finden Sie auf der Gemeindewebsite unter Entsorgung.