Tierhaltung
Vogelgrippe – Schweizweite Massnahmen
Am 18. November 2022 wurde im Kanton Zürich bei einer Hobbyhaltung mit Geflügel zwei Fälle einer hochansteckenden Vogelgrippe festgestellt. Bund und Kanton haben die nötigen Massnahmen beschlossen um eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Die gesamte Schweiz wurde zum Kontrollgebiet erklärt.
Die Vorschriften und Massnahmen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Veterinärdienstes.
Häufig gestellte Fragen zu Vogelgrippe
Vorgehen bei Meldungen betreffend Auffinden toter oder kranker Wildvögel
Information zur Revision Hundeverordnung
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt ist die Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen. Damit soll dem Schutz der Öffentlichkeit vor auffälligen Hunden (Ungehorsam, Aggressivität, etc.) besser Rechnung getragen werden. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen.
Die revidierte Hundeverordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Detaillierte Informationen zu den Änderungen finden Sie hier oder auf der Webseite des Veterinärdienstes.
Tierkörpersammelstelle Wissebach
Informationen zur Entsorgung von Tierkadaver und Schlachtabfälle in der Tierkörpersammelstelle Wissebach finden Sie auf der Gemeindewebseite unter Entsorgung.