Betreuungsgutscheine
Per 1. Januar 2021 führt die Gemeinde Escholzmatt-Marbach Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung ein. Dem Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung wurde an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 zugestimmt.
Was sind Betreuungsgutscheine?
Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in der Spielgruppe. Die Eltern können dabei frei wählen, wo sie ihr Kind betreuen lassen wollen.
Mit den Betreuungsgutscheinen sollen die Existenzsicherung von Familien und Alleinerziehenden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine ist abhängig vom Einkommen.
Wie gehen Sie vor um Betreuungsgutscheine für die Spielgruppe zu erhalten?
- Suchen Sie einen Betreuungsplatz Ihrer Wahl.
- Lassen Sie sich den Betreuungsplatz von der Spielgruppe auf dem Formular der Gemeinde bestätigen.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Platzbestätigung an die Gemeinde Escholzmatt-Marbach, Hauptstrasse 95, 6182 Escholzmatt. Die Gemeinde prüft die Angaben zum Einkommen. Auf Grundlage der Angaben im Antragsformular sowie der Daten der Steuerverwaltung wird der Anspruch auf Betreuungsgutscheine berechnet.
- Die Gemeinde teilt Ihnen schriftlich mit, in welcher Höhe Ihnen Betreuungsgutscheine zugesprochen werden.
- Die Spielgruppe stellt Ihnen den Elternbeitrag direkt in Rechnung. Die Auszahlung des Betreuungsgutscheins der Gemeinde erfolgt einmal pro Semester.
Spielgruppen
Damit Betreuungsgutscheine ausbezahlt werden können, wird eine Leistungsvereinbarung vorausgesetzt. Die Gemeinde hat mit der Spielgruppe Rägeboge Escholzmatt und der Bauernhofspielgruppe Fuchshaupt Escholzmatt eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen.
Stellen Sie das Gesuch vor Beginn des neuen Spielgruppenjahres. Betreuungsgutscheine können nicht rückwirkend ausbezahlt werden. Wird das Gesuch erst nach Start des Spielgruppenjahres gestellt, so können Beiträge erst für das zweite Semester ausbezahlt werden.
Anspruchsbedingungen
- Wohnsitz in der Gemeinde Escholzmatt-Marbach.
- Bestätigter Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Spielgruppe für Ihr Kind im Vorschulalter.
- Massgebendes Einkommen unter 100’000 Franken.
Das massgebende Einkommen bei ordentlich besteuerten Erziehungsberechtigten ergibt sich aus dem steuerbaren Einkommen der Steuerveranlagung gemäss Ziff. 380, zuzüglich 10 % des steuerbaren Vermögens aus Ziff. 480. Bei quellenbesteuerten Erziehungsberechtigten entspricht das massgebende Einkommen dem Bruttolohn abzüglich einer Pauschale von 25 %.
Die Auszahlung von Betreuungsgutscheinen für die Spielgruppen ist im Kanton Luzern nicht vorgeschrieben. Die Gemeinde Escholzmatt-Marbach wird diese Gutscheine weiterhin anbieten. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vorlage erlassen, welche per 1. August 2026 gültig ist.
Kindertagesstätten
Im Kanton Luzern wurde am 30. November 2025 über das neue Kinderbetreuungsgesetz abgestimmt und die Stimmbevölkerung hiess die Vorlage gut. Das Gesetz gilt für alle Gemeinden im Kanton Luzern ab 01.01.2026 mit einer Übergangsfrist bis zum 31.07.2026. Die Betreuungsgutscheine der Gemeinde Escholzmatt-Marbach sind somit noch bis 31.07.2026 gültig. Der Kanton Luzern wird zu gegebener Zeit die Eltern und Gemeinden über die Einführung der neuen Betreuungsgutscheine informieren. Neu können die Gutscheine online beantragt werden.
Das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz finden Sie hier.
Der Kanton stellen einen Online-Rechner zur Verfügung um die voraussichtliche Höhe der Betreuungsgutscheine ab 01.08.2026 zu berechnen.
Online-Rechner Betreuungsgutscheine – Kanton Luzern
