Bürgerrechtswesen
Hauptstrasse 95
6182 Escholzmatt
E-Mail
041 487 70 00
Fax 041 487 70 09
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08.00 – 11.30
14.00 – 17.00
Mitarbeitende
Aufgabenbereich
Einbürgerungen Schweizer und Schweizerinnen:
- Bearbeitung der Gesuche von Schweizer Bürgerinnen und Bürger um Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Escholzmatt-Marbach. Der Einbürgerungsentscheid wird vom Gemeinderat gefällt.
- Bearbeitung der Gesuche um Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht von Escholzmatt-Marbach.
- Merkblatt Einbürgerung Schweizer und Schweizerinnen
- Gesuch um Erteilung des Gemeindebürgerrechts
Einbürgerungen von Ausländer und Ausländerinnen:
- Ansprechpartner für Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen. Bearbeitung der ordentlichen Einbürgerungsgesuche von Ausländerinnen und Ausländer. Erledigung administrativer Aufgaben der Einbürgerungskommission. Die Gesuche werden von der Einbürgerungskommission geprüft, welche einen Antrag an den Gemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung stellt. Die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts für ausländische Staatsangehörige wird an der Gemeindeversammlung erteilt.
- Weiter Informationen und Dokumente zur ordentlichen Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen finden Sie bei der Einbürgerungskommission.