Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Der Kanton Luzern hat ab 21. April 2020 ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 50 Meter zum Waldrand) erlassen. Zudem ist auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballone/Laternen steigen zu lassen. Das absolute Feuerverbot in Waldesnähe wurde am 1. Mai 2020 wieder aufgehoben. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 2 gesunken.