Der Schulstandort Wiggen wird im Sommer 2023 geschlossen

Bereits im Fusionsvertrag vom 27. November 2011 wurde festgehalten, welche Strategie für den Schulstandort Wiggen gefahren werden soll. Darin ist in Art. 32 Abs. 2 vereinbart, dass die Zukunft der Schule Wiggen jährlich, auch anhand der Geburtenzahlen, beurteilt wird. Allenfalls einzuleitende Schritte in Richtung Schulschliessung werden der Bevölkerung unter Einbezug der Eltern transparent aufgezeigt. Die Schulen Escholzmatt und Marbach bilden die prioritären Standorte. Eine erste öffentliche Information vor Ort in Wiggen erfolgte am 26. Mai 2014. Hier wurde die Entwicklung am Standort Wiggen wie auch über die ganze Gemeinde aufgezeigt.

Der Gemeinderat hat am 4. Februar 2015 eine Kommission für die Schulraumplanung eingesetzt. Mit der Schulraumplanung sollte aufgezeigt werden, wie sich die Schule baulich entwickeln muss, um die zukünftigen Anforderungen erfüllen zu können. Gestützt auf den dabei erarbeiteten Grundlagenbericht zur Schulraumplanung vom 22. Januar 2016 hat der Gemeinderat am 4. März 2016 beschlossen, dass der Standort Wiggen sicher bis 2021 erhalten bleibt und zwei Mischklassen 1.-3. Kl. und 4.-6. Kl. oder eine Basisstufe und 3.-6.Kl. einzuführen sei. Weiter wurde damals festgehalten, dass für den Erhalt des Standortes Wiggen die Entwicklung der Schülerzahlen massgebend sei. Und sollte sich der Trend der Abnahme weiter fortsetzen und sich der Gesamtschülerbestand über mehrere Jahre unter 450 bewegen, könne die Aufrechterhaltung von drei Schulstandorten nicht mehr gewährleistet werden. Der Erhalt des Standortes Wiggen bedinge zudem, dass die Schülerzahlen für zwei Klassen in Wiggen über 30 gehalten werden könne. Die ausführliche Dokumentation dazu wurde auf der Website der Gemeinde öffentlich zugänglich gemacht, wodurch die Bevölkerung transparent über den Strategieentscheid orientiert worden ist.

 

Vertiefte Prüfung durch Arbeitsgruppe

Die Bildungskommission hat im Jahr 2019 eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die strategischen und operativen Überlegungen zum Schulstandort Wiggen abklären und aufzeigen soll. Dazu hat die Arbeitsgruppe am 16. Dezember 2019 eine umfassende Dokumentation erstellt, woraus die Bildungskommission dem Gemeinderat den Antrag unterbreitete, der Schulstandort Wiggen solle, sofern in naher Zukunft keine wesentlichen schulisch relevanten Veränderungen eintreten, bis am Ende des Schuljahres 2022/23 aufgehoben werden. Dieser Bericht wurde am 17. Juni 2020 zwischen Gemeinderat und Bildungskommission besprochen. Der Bericht ist ausführlich verfasst und enthält alle relevanten Überlegungen. Um den Bestand der Schule Wiggen zu sichern, wurden in den letzten Jahren, nebst der Einführung einer Basisstufe und 3.– 6. Klasse, verschiedene weitere Massnahmen getroffen, die im Bericht im Einzelnen dargelegt sind. Die Gesamt-Schülerzahlen der Gemeinde sind seit Anfang 2000 kontinuierlich gesunken. Es wird erhofft, dass sich die Schülerzahlentwicklung nun stabilisiert.

 

Der Gemeinderat hat entschieden

Der Gemeinderat hat sich bei seinem Entscheid nicht ausschliesslich auf die Schülerzahlentwicklung gestützt. Andere Faktoren wie die Qualität und Attraktivität der Schule, die Stellenbesetzung und die Organisation, wurden ebenfalls miteinbezogen. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Schulschliessung innerhalb eines Jahres umgesetzt werden könnte. Eine Schliessung bereits auf Ende Schuljahr 2021/22 stand jedoch nicht zur Diskussion. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe und der Bildungskommission werden vom Gemeinderat mitgetragen. Die schulisch-relevante Ausgangslage zum heutigen Zeitpunkt ist eindeutig und zeigt keine Anzeichen für Veränderungen auf. Sie bildet eine genügende Grundlage für den Entscheid des Gemeinderates. Für die Positionierung der Gemeinde sind attraktive und gut organisierte Schulstandorte von Bedeutung. Der bevorstehende Neubau der Schulanlage Pfarrmatten stellt keine Bedingung für den Entscheid über den Standort Wiggen dar. Aufgrund der klaren Ausgangslage hat der Gemeinderat beschlossen den Schulstandort Wiggen auf Ende des Schuljahres 2022/23 aufzuheben.