Gesuche für die Prämienverbilligung 2021 jetzt einreichen

Einen Anspruch auf die Prämienverbilligung im Kanton Luzern haben Personen und Familien, die am 1. Januar 2021 im Kanton Luzern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung angeschlossen sind. Zudem muss die Krankenkassen-Prämie höher sein als ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens. Jungen Erwachsenen in Ausbildung wird ein möglicher Anspruch zusammen mit den Eltern berechnet. Eine Ausbildung ist dann gegeben, wenn die jungen Erwachsenen eine mindestens sechs Monate dauernde Ausbildung absolvieren und einen Anspruch auf die Familienzulage begründen. Eine eigene Anmeldung müssen Jugendliche einreichen, die am 1. Januar 2021 nicht in Ausbildung sind oder in Ausbildung sind und einen eigenen steuerlichen Wohnsitz haben. Die Anmeldung ist bis 31. Oktober 2020 einzureichen. Für Anmeldungen, welche erst nach dem 31. Dezember 2020 eingereicht werden, besteht der Anspruch erst ab dem Folgemonat der Einreichung. Wer in den letzten zwei Jahren von einer Prämienverbilligung profitiert hat, wird automatisch mit den Unterlagen bedient. Die Anmeldung ist elektronisch auf www.ipv.was-luzern.ch zu erledigen. Bei Fragen wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle (Gemeindeverwaltung).