Maskenpflicht in den Gemeindehäusern

Seit 17. Oktober 2020 gilt im Kanton Luzern in den öffentlich zugänglichen Räumen eine Maskentragpflicht. Diese Vorschrift gilt auch in den Gemeindehäusern Escholzmatt und Marbach. Wir bedienen Sie nach wie vor gerne an den Schaltern der Gemeindekanzlei in Escholzmatt und des Steueramtes in Marbach. Sie sind aber verpflichtet in den Gebäuden eine Maske zu tragen.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auch per Telefon oder E-Mail. Gerne können Sie diese Kanäle nutzen und so unnötige Kontakte vermeiden. Wenn Sie Unterlagen auch kommentarlos abgeben können, senden Sie uns diese per Post oder legen Sie diese in die Briefkästen bei den Gemeindehäusern.

Herzlichen Dank für die Einhaltung der Massnahmen und Ihre Mithilfe zur Eindämmung der Coronapandemie.