Vorschau auf die Gemeindeversammlung – Trotz Steuersenkung ein ausgeglichenes Budget 2021

An der Gemeindeversammlung vom 27. November wird ein ausgeglichenes Budget 2021 bei einer Steuersenkung auf 2.0 Einheiten vorgelegt. Mit dem Beschluss über das Reglement für die familienergänzende Kinderbetreuung sollen per 1. Januar 2021 die Betreuungsgutscheine eingeführt werden. Durch die vorgeschlagene Anpassung im Siedlungsentwässerungsreglement kann die Gemeinde neu Beiträge an Kanalisationsanschlüsse ausserhalb der Bauzonen leisten. Urnenbüro, Controlling-Kommission und Einbürgerungskommission sind neu zu wählen.

Die Gemeinde führt die Gemeindeversammlung am kommenden Freitag, 27. November, in der Mehrzweckhalle Ebnet mit den erforderlichen Schutzvorkehrungen nach den Covid-19 Bestimmungen durch. Im Versammlungslokal kann der Abstand von 1.5 m jederzeit eingehalten werden. Es besteht während der gesamten Dauer der Versammlung eine Maskentragpflicht. Beim Eingang werden die Personalien der Teilnehmer in einer Präsenzliste festgehalten. Personen, die sich krank oder unwohl fühlen müssen der Versammlung fernbleiben.

Die Gemeinde hat bereits verschiedene Versammlungen mit den entsprechenden Schutzmassnahmen in der Mehrzweckhalle Ebnet durchgeführt. Die Schutzbestimmungen wurden von allen Anwesenden konsequent eingehalten. Für den Gemeinderat sind der persönliche Austausch und die Diskussionsmöglichkeit an der Gemeindeversammlung besonders wichtig. Dieser politischen Kultur möchte sich der Gemeinderat nicht ohne zwingende Umstände verwehren.

Budget mit Steuersenkung

Das Budget für das Jahr 2021 wird mit einem Umsatz von rund 40 Millionen Franken und einem Aufwandüberschuss von 20’726.30 Franken nahezu ausgeglichen präsentiert. Im kommenden Jahr sind Investitionsausgaben CHF 8’580’690 Franken vorgesehen.

In den letzten Jahren konnte die Gemeinderechnung mit hohen Ertragsüberschüssen abgeschlossen werden. Diese Überschüsse konnten in den Jahren 2017 und 2018 durch Steuerrabatte an die Steuerzahler zum Teil rückvergütet werden. Für das Jahr 2020 ist der Steuerfuss vom Kanton mit dem Gesetz zur Aufgaben- und Finanzreform 2018 (ARF18) auf 2.1 Einheiten bestimmt worden. Die hohen Ertragsüberschüsse dauern auch in den Jahren 2019 und 2020 an. Der Gemeinderat kann feststellen, dass der Gemeindesteuerfuss auch trotz der AFR18 nicht angehoben, sondern, zumindest solange die Besitzstandswahrung im Finanzausgleich andauert, geringfügig gesenkt werden kann. Ab dem Jahr 2021 wird eine Steuerfusssenkung von 0.1 Einheiten auf 2.0 Einheiten vorgeschlagen. Die geplanten Investitionsvorhaben lassen sich damit gleichwohl realisieren. Ab dem Jahr 2024 wird im Finanzplan wiederum mit einem Steuerfuss von 2.1 Einheiten gerechnet.

 Investitionen

In den Jahren 2021 bis 2024 sind in Escholzmatt-Marbach Investitionen von rund 20 Millionen Franken vorgesehen. Mit dem Ersatzneubau des Schulhauses Pfarrmatte inklusive Mehrzwecksaal mit Bühne und Pfarrsaal ist das grösste Gemeindeprojekt mit Investitionen von rund 13 Millionen Franken geplant, das bis Ende 2022 realisiert werden soll. Der dazu lancierte Planerwettbewerb ist bereits vorangeschritten. Das Siegerprojekt kann noch im Jahr 2020 vorgestellt werden.

Die Gemeinde hat sich in den letzten Jahren die Umsetzung von mehreren Bauvorhaben zum Ziel gesetzt und dadurch bewusst einen Anstieg der Verschuldung in Kauf genommen. Mit dem Ersatzneubau des Schulhauses Pfarrmatten und dem darin integrierten Gemeindesaal wird die Investitionsspitze im Jahr 2022 erreicht sein. Ab dem Jahr 2023 wird die Investitionsbelastung deutlich abflachen und die Verschuldung kann wieder rasch abgebaut werden.

Im kommenden Jahr sind neben dem Schulhaus Pfarrmatte noch kleiner Investitionen geplant. So werden an den Schulhäusern Windbühlmatte Umbauten vorgenommen, welche zuerst als Ersatzräume für die Pfarrmatten dienen und später im ordentlichen Betrieb weiter genutzt werden können. Ausserdem sind mehrere Sanierungsprojekte von Güterstrassen oder Projekte zum Erhalt der Gemeindeinfrastruktur geplant.

Finanzausgleich

Der fusionierten Gemeinde Escholzmatt-Marbach ist eine Besitzstandswahrung auf 12 Jahre zugesichert worden, wobei die letzten beiden Beitragsraten auslaufend auf vier Jahres verteilt werden. Dadurch wirken sich vorläufig die Veränderungen im Finanzausgleich auf die Gemeinde Escholzmatt-Marbach nicht oder nur geringfügig aus. Anfänglich konnte mit einer Besitzstandswahrung von jährlich rund 600’000 Franken gerechnet werden. Mit der Veränderung im Finanzausgleich steigt diese auf rund 1.2 Millionen Franken im Jahr 2021 an. Ab dem Jahr 2023 wird die Besitzstandswahrung auf 80 %, im Jahr 2024 auf 60 %, im Jahr 2025 auf 40 % und im Jahr 2026 auf 20 % reduziert. Ab dem Jahr 2027 entfällt dieser Beitrag vollständig.

Auswirkungen Corona-Pandemie

Die Finanzpolitik des Kantons Luzern wie auch diejenige der Luzerner Gemeinden wird aufgrund der Corona-Pandemie durchgeschüttelt. Als Folge des schweizweiten Lockdowns wird beim Kanton wie auch bei den Gemeinden mit Steuerausfällen gerechnet. Zudem wird aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage ein Anstieg bei der Sozialhilfe befürchtet. Die Folgen des wirtschaftlichen Stillstandes sind für die Gemeinde Escholzmatt-Marbach noch nicht klar abschätzbar. Der Gemeinderat hat entsprechend vorsichtig budgetiert. Er ist bestrebt, den geringen finanziellen Spielraum zum Wohle der Gemeinde effizient zu nutzen und mit einer verantwortungsvollen Politik zu einer nachhaltigen Stärkung der Gemeindefinanzen beizutragen.

Wahl der Controlling-Kommission, der Einbürgerungskommission und des Urnenbüros

An der Gemeindeversammlung sind die Controlling-Kommission, die Einbürgerungskommission und das Urnenbüro für die Amtsdauer 2021 bis 2024 zu wählen. Die Parteien haben für jede Kommission Kandidierende in der vorgesehene Anzahl Sitze gemeldet. Die vorgeschlagenen Personen sind im Bericht des Gemeinderates zur Gemeindeversammlung abgedruckt. Der Gemeinderat dankt den Kandidierenden herzlich für die Bereitschaft zur Mitarbeit in diesen Gremien.

Änderung des Siedlungsentwässerungsreglements

Mit der Teilrevision des Siedlungsentwässerungsreglements kann die Gemeinde neu einen Beitrag bei privaten Anschlüsse an die öffentliche Kanalisation von bereits bebauten Grundstücken ausserhalb der Bauzonen leisten. Entsprechend der Praxis von Bund und Kanton wird die gesetzlich geforderte abwassertechnische Erschliessung ausserhalb von Bauzonen jeweils im Zusammenhang mit der Erteilung von Baubewilligungen für Um- und Ersatzbauten durchgesetzt. Wo ein Abwasseranschluss zumutbar ist, kann eine Baubewilligung nur mit der Auflage erwirkt werden, dass ein Anschluss an die ARA erfolgt. Der Gemeinde ist es aufgrund der heute fehlenden rechtlichen Grundlage nicht erlaubt, für Projektierungen oder für die Realisierung von Erschliessungen ausserhalb der Bauzone Gelder aus der Spezialfinanzierung Siedlungsentwässerung zu verwenden.

Beschluss des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung

Mit dem Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung werden die Betreuungsgutscheine eingeführt. Das neue Reglement sieht die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie den Spielgruppenbesuch durch die Gemeinde Escholzmatt-Marbach vor. Bei den Betreuungsgutscheinen zahlt die Gemeinde Beiträge direkt an die Erziehungsberechtigten aus und nicht wie bei einer Objektfinanzierung an Betreuungsinstitutionen. Die Erziehungsberechtigten sind damit frei bei der Wahl des Betreuungsangebotes bei einer anerkannten Institution für ihr Kind. Die bisherige Unterstützung des Angebots der Tagesplatzvermittlung wird hingegen mit dem vorgeschlagenen Reglement nicht geändert. Die Objektfinanzierung bei der Tagesplatzvermittlung bleibt bestehen. Das Reglement soll auf 1. Januar 2021 in Kraft treten.