Rückzonungen
Der Gemeinderat bearbeitet zusammen mit der Ortsplanungskommission die mit dem auf den 1. Mai 2014 revidierten Raumplanungsgesetz geforderte Reduktion von überdimensionierte Bauzonen. Der Kanton hat die potenziellen Rückzonungsflächen im Jahr 2019 festgelegt. Die Eigentümer und Eigentümerinnen dieser potenziellen Rückzonungsflächen sind vom Gemeinderat Ende Januar 2020 schriftlich informiert worden. Nach den Gesprächen mit den Grundeigentümern sind die Rückzonungsflächen von der Gemeinde überprüft und dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht worden. Der Gemeinderat konnte der zuständigen kantonalen Dienststelle Raum und Wirtschaft die Interessen der Gemeinde in verschiedenen Besprechungen persönlich darlegen. Es bestehen jedoch nach wie vor unterschiedliche Auffassungen, die noch zu klären sind. Damit die Gemeinde schon bald nicht mehr als Rückzonungsgemeinde gilt, sind die Differenzen zwischen Kanton und Gemeinde möglichst zu bereinigen. Der finalisierte Vorprüfungsbericht wird im Frühjahr erwartet. Anschliessend wird die Planauflage stattfinden. Den betroffenen Grundeigentümern steht dabei das Einspracherecht zu.