Steuerklärung
In diesen Tagen werden die Steuerunterlagen für das Steuerjahr 2020 verschickt. Die Steuersoftware hat ein neues Design erhalten und steht ab sofort zum Download bereit. Die Anwendung ist einfach bedienbar und dank geschickter Benutzerführung lässt sich die Steuererklärung speditiv erledigen. Wir ermuntern Sie deshalb, die Steuererklärung elektronisch auszufüllen.
Auf den 1. Januar 2020 sind zudem verschiedene Neuerungen in Kraft getreten. Besonders erwähnenswert sind: neue Mietwertansätze, höhere Freibeträge bei der Vermögenssteuer, höherer Tarif bei der Vermögenssteuer, Erhöhung des Besteuerungssatzes der Einkünfte aus massgebenden Beteiligungen (nur direkte Bundessteuer). Weiter haben auch die COVID-19-Massnahmen steuerliche Auswirkungen.
Grundsätzlich ist die Steuererklärung innert 30 Tagen seit Zustellung einzureichen. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Frist zur Einreichung der Steuererklärung online verlängert werden.
Bei Fragen zur Steuererklärung 2020 erteilt das Steueramt gerne Auskunft.