Gewässerausscheidung ausserhalb Baugebiet
Die Gemeinden sind verpflichtend, bis im Jahr 2023 die Gewässerräume ausserhalb des Baugebietes auszuscheiden. Ende August 2020 hat der Gemeinderat zwei Orientierungsversammlungen durchgeführt und dabei die betroffenen Grundeigentümer eingeladen, in einem Mitwirkungsverfahren ihre Anliegen zu den geforderten Gewässerraumausscheidungen dem Gemeinderat zu unterbreiten. Der Gemeinderat hat 105 Rückmeldungen erhalten, die deutlich zum Ausdruck bringen, dass die Ausscheidung der Gewässerräume für die betroffenen Grundeigentümer einschneidende Folgen haben werden. Das Planungsverfahren ist noch nicht weiter fortgeführt worden. Grosse Unterschiede sieht der Gemeinderat bei den Grossgewässern, insbesondere bei kantonsübergreifenden Gewässern. Dazu hat der Kanton eine koordinierende und vermittelnde Funktion im Dialog mit Nachbarkantonen und Gemeinden angeboten. Die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat haben die Eingaben entgegengenommen und das weitere Vorgehen beraten. Es wird beabsichtigt die Ausscheidung des Gewässerraumes als Gesamtpaket zu behandeln. Ebenso wird erwartet, dass in Verhandlung mit Nachbarkantonen neue Lösungsansätze aufgezeigt werden können. Das Verfahren wird von der Gemeinde gegenwärtig nicht weiter behandelt. Die Bevölkerung wird zu gegebener Zeit darüber wieder orientiert.