Drittmeldepflicht – Meldungen von Aus- und Einzügen der Mieter und Mieterinnen

Das Niederlassungsgesetz verpflichtet die Vermieter und Logisgeber dazu, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Einwohnerkontrolle ist auf die Unterstützung von Liegenschaftsverwaltungen und Vermieterschaften angewiesen. Die notwendigen Meldungen dafür können neu digital erfasst werden. Dazu steht die Website www.drittmeldung.ch zur Verfügung. Für die Einwohner steht zudem bereits die online Plattform www.eumzug.swiss zur Verfügung. Die Zugänge dazu sind auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.