Im Februar letzten Jahres wurde die Tafel „Höchstgeschwindigkeit 50 generell“ mit der Ortseingangstafel Marbach an der Kantonsstrasse K 37 ca. 100 Meter Richtung Dorf versetzt. Die Gemeinde hat sich darauf mehrfach bei der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur beschwert und beantragt, die allgemeine Höchstgeschwindigkeit beim Ortbeginn Marbach aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen zu reduzierten. Nun hat die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur im Gebiet Steinmätteli Marbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit in beiden Richtungen auf 60 km/h festgelegt. Die neue Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, sobald diese durch den Kanton signalisiert wird.