Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Der Kanton Luzern hat ab 10. August 2022 ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 50 Meter zum Waldrand) erlassen. Zudem ist auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballone/Laternen steigen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons.