Bund verlängert Massnahmen gegen Vogelgrippe erneut

Die Massnahmen gegen die Vogelgrippe infolge des vermehrten Auftretens in der Schweiz und in fast ganz Europa bleiben gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mindestens bis am 30. April 2023 beibehalten. Deshalb darf Geflügel – auch aus Freilandhaltung – vorübergehend nicht auf die Weide. Weitere Informationen zu den Massnahmen finden Sie auf unserer Webseite.