Neues Beschaffungsrecht

Seit dem 1. Januar 2023 gilt im Kanton Luzern das schweizweit harmonisierte und modernisierte öffentliche Beschaffungsrecht. Der Kanton Luzern ist der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungsrecht (IVöB 2019) beigetreten.

Der Qualitätswettbewerb sowie die Nachhaltigkeit werden bei öffentlichen Beschaffungen gestärkt.

Die vom Bund und den Kantonen betriebene Internetplattform simap.ch löst das Kantonsblatt als Publikationsorgan für Ausschreibungen ab. Die Unternehmer werden besonders darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Ausschreibungen neu nur noch im Internet unter www.simap.ch zu finden sind.