Hunde an die Leine zum Schutz der Wildtiere

Vom 1. April bis 31. Juli 2023 gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Der Gemeinderat dankt den Hundehalterinnen und Hundehalter für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere.