Sträucher richtig schneiden
Das kantonale Strassengesetz verpflichtet die Grundeigentümer, den Fahrbahn- und Trottoirbereich von ausladenden Ästen freizuhalten. Einhängendes Astwerk von Bäumen und Hecken behindert oft die Sicht und bildet eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer. Um Unfälle zu vermeiden und die Grundeigentümer vor Haftungsfällen zu schützen, erinnert die Gemeinde daran, im Herbst die notwendigen Massnahmen für Fahrbahnen und Trottoirs, im Sichtbereich von Einmündungen und Kreuzungen sowie bei Beleuchtungen zu treffen. Die lichte Höhe ab Boden beträgt 4.5 Meter im Fahrbahnbereich und 2.5 Meter bei Trottoirs. Bei Einmündungen und Kreuzungen dürfen Sträucher und Hecken nicht höher und näher als 60 Zentimeter sein. Für das Verständnis und die rechtskonforme Ausführung der Arbeiten wird gedankt.