Planungs- und Baugebührenverordnung

Das Bau- und Zonenreglement schreibt vor, dass der Gemeinderat für Gebühren im Rahmen von Baugesuchs- und Gestaltungsplanprüfungen, Bewilligungen und Baukontrollen eine Gebührenverordnung aufzustellen hat. Die neue Planungs- und Baugebührenverordnung ist in der Zwischenzeit erarbeitet und auf den 1. April 2024 in Kraft gesetzt worden. Die Kosten im Baubewilligungsverfahren werden aufgrund des entstandenen Aufwands verrechnet.