Neue Verordnung für die Unterstützung der Sportvereine

Für die einheitliche Regelung der Gemeindebeiträge an die Sportvereine hat der Gemeinderat eine Verordnung aufgestellt. Die Kategorisierungen und die Höhe der Beiträge wurden in Anlehnung an das kantonale Sportförderungsgesetz und an die Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen aus dem Sportfonds des Kantons Luzern definiert. Die Vereine wurden im Sommer zur Vernehmlassung eingeladen. Diese neue Verordnung wird für die Beiträge ab dem laufenden Jahr angewendet.