Öffentliche Auflage Baugesuche über Weihnachten
Ab sofort bis und mit 27. Dezember werden keine öffentlichen Auflagen von Baugesuchen durchgeführt. Die eingehenden Baugesuche werden zwar geprüft, jedoch erst ab dem 30. Dezember öffentlich aufgelegt, sodass die Einsprachefrist nach den Weihnachtstagen zu laufen beginnt.