Prämienverbilligung
Einen Anspruch auf die Prämienverbilligung im Kanton Luzern haben Personen und Familien, die am 1. Januar 2026 im Kanton Luzern Wohnsitz haben und bei einer obligatorischen Krankenversicherung angeschlossen sind. Zudem müssen die Krankenkassenprämien höher sein als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens. Junge Erwachsene in Ausbildung werden zusammen mit den Eltern berechnet. Eine eigene Anmeldung müssen junge Erwachsene einreichen, die am 1. November 2025 nicht in Ausbildung sind oder in Ausbildung sind und einen eigenen Wohnsitz haben. Die Anmeldung ist bis 31. Oktober 2025 einzureichen. Wer in den letzten zwei Jahren von einer Prämienverbilligung profitiert hat, wird automatisch mit dem Anmeldeformular bedient. Ansonsten ist die Anmeldung elektronisch unter www.was-luzern.ch/ipv vorzunehmen. Bei Fragen können Sie sich an die AHV-Zweigstelle (Gemeindeverwaltung) wenden.
