Info-Veranstaltungen Gewässerräume ausserhalb Bauzone
Die rechtliche Grundlage für die Gewässerraumfestlegung bilden das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung des Bundes. Der Kanton Luzern hat die Umsetzung in der kantonalen Gewässerschutzverordnung konkretisiert und die Zuständigkeiten geregelt. Die Gemeinden haben, aufgrund der geltenden gesetzlichen Grundlagen von Bund und Kanton, den Gewässerraum in der Nutzungsplanung festzulegen. Um über die Herausforderungen und das konkrete Vorgehen zu orientieren, werden durch die Gemeinde Escholzmatt-Marbach Informationsveranstaltungen organisiert. Diese finden in der Mehrzweckhalle Ebnet, Escholzmatt statt. Eingeladen sind auf Montag, 24. August 2020, 20.00 Uhr, die Landwirte/Grundstückbesitzer des landwirtschaftlichen Beraterkreises Escholzmatt. Für die Veranstaltung von Donnerstag, 27. August, 20.00 Uhr, jene des landwirtschaftlichen Beraterkreises Wiggen/Marbach. Aufgrund der geltenden Sicherheitsmassnahmen COVID-19 ist eine Anmeldung bis 21. August 2020, per Onlineformular oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@escholzmatt-marbach.ch oder per Telefon 041 487 70 00, zwingend. Die Platzzahl ist auf 180 Personen beschränkt. Die Informationen erfolgen durch das Büro suisseplan Ingenieure AG, Gabriele Horvath, Raumplanerin FSU (Ortsplanerin der Gemeinde) und Geni Widrig, dipl. Ing. FH Landschaftsarchitektur, sowie durch den Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, Stefan Heller (Geschäftsführer).