Ausscheidung Gewässerräume ausserhalb Bauzonen
Zur Sicherstellung des Raumbedarfs für die Gewässer unter Berücksichtigung der natürlichen Funktionen, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung muss die Gemeinde in der Nutzungsplanung die Gewässerraumbreiten grundeigentümerverbindlich festlegen. Die mit den Gewässerräumen verbundenen Einschränkungen in der künftigen Nutzung der Liegenschaften stellen eine grosse Herausforderung dar. Die Gemeinde hat einen Entwurf der Planungsunterlagen erarbeitet. Die Pläne der vorgesehenen Gewässerräume werden zur Ansicht auf der Gemeindeverwaltung in Escholzmatt aufgelegt und im Internet (auf dieser Seite) aufgeschaltet. Die Grundeigentümer sind aufgefordert, die Pläne genau zu prüfen, dies insbesondere bezüglich der Lage, des Verlaufs, allfälliger Anpassungen aufgrund des Terrains und der Festlegung des gesamten Gewässerraums.
Teilen Sie uns Ihre Feststellungen schriftlich mit. Ihre Rückmeldungen können Sie bis am 20. Oktober 2020 an den Gemeinderat Escholzmatt-Marbach, Hauptstrasse 95, 6182 Escholzmatt, eingeben.
Aufgrund der Rückmeldungen finden punktuelle Bereinigungen statt. Anschliessend werden die Pläne zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Das offizielle Planauflageverfahren wird nach der Vorprüfung durchgeführt.
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