Gewässerraum Verlängerung Mitwirkungsfrist
Zur Sicherstellung des Raumbedarfs für die Gewässer unter Berücksichtigung der natürlichen Funktionen, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung muss die Gemeinde in der Nutzungsplanung die Gewässerraumbreiten grundeigentümerverbindlich festlegen. Dazu führte die Gemeinde Escholzmatt -Marbach am 24. und 27. August 2020 zwei Informationsveranstaltungen für die Landwirte/Grundstückbesitzer durch. Momentan läuft ein Mitwirkungsverfahren. Das heisst, die Pläne der vorgesehenen Gewässerräume sind zur Ansicht auf der Gemeindeverwaltung in Escholzmatt aufgelegt und der Website der Gemeinde aufgeschaltet. Die Grundeigentümer sind aufgefordert, die Pläne genau zu prüfen, dies insbesondere bezüglich der Lage, des Verlaufs, allfälliger Anpassungen aufgrund des Terrains und der Festlegung des gesamten Gewässerraums. Teilen Sie uns Ihre Feststellungen schriftlich mit. Die Frist bis wann Sie Ihre Rückmeldungen an den Gemeinderat Escholzmatt-Marbach, Hauptstrasse 95, 6182 Escholzmatt, eingeben können, wurde bis 20. Oktober 2020 verlängert. Aufgrund der Rückmeldungen können punktuelle Bereinigungen stattfinden. Die Gewässerräume an der Wissemmen und der Ilfis werden grundsätzlich von der Ortsplanungskommission und dem Gemeinderat hinterfragt und neu beurteilt. Anschliessend wird das weitere Vorgehen vom Gemeinderat definiert. Ein Informationsblatt sowie eine Vorlage für die Eingaben werden demnächst auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet.
Merkblatt zur Festlegung der Gewässerräume
Rückmeldeformular