Corona-Schutzkonzept für Vereinsproben
Seit dem 6. Dezember gelten neue Vorschriften aufgrund der geänderten Schutzbestimmungen des Bundes. Das Schutzkonzept der Gemeinde für öffentliche Räume der Gemeinde wurde angepasst und auf der Webseite aufgeschaltet. Bei Trainings und Proben der Vereine ist der Zugang für Personen ab 16 Jahren ist nur mit einem Zertifikat zulässig. Ausserdem gilt eine Maskentragepflicht für alle anwesenden Personen. Wenn bei der Aktivität keine Maske (z.B. Gesangs- oder Musikproben) getragen wird, muss der Verein die Kontaktdaten aller anwesenden Personen erheben und für den Fall einer Infektion aufbewahren. Sobald die Aktivität beendet wird ist die Maske wieder zu tragen. Die Vereine können ihre Trainings und Proben auf 2G (genesen und geimpft) beschränken. Dann entfällt die Maskentragpflicht. Für die Kontrolle sind die Vereine verantwortlich.