Energiesparmassnahmen

Der Gemeinderat unterstützt die vom Kanton angeordneten Massnahmen und setzt diese in seinem Zuständigkeitsbereich um. Der Kantonale Führungsstab KFS ist verantwortlich für die Vorbereitung und Bewältigung einer allfälligen Mangellage im Kanton Luzern, insbesondere für die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur sowie der existenziellen Versorgungs- und Entsorgungsprozesse. Sollte trotz aller Vorbereitungs- und Sparmassnahmen eine Mangellage drohen, könnten Bund und Kanton Kontingentierung oder sogar zyklische Abschaltungen verordnen um so einen unkontrollierten Blackout zu vermeiden. Die Konzepte des Bundes für die wirtschaftliche Landesversorgung sehen insbesondere Ausnahmen zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vor. Die Anordnung dieser Ausnahmen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bundes. Bei den Wasserversorgungen werden die Notfallkonzepte laufend aktualisiert. Die Ver- und Entsorgungslage beim Alters- und Pflegezentrum Sunnematte ist gewährleistet. Ein detailliertes Konzept ist in Bearbeitung. Für weitere kritische Infrastrukturen auf Gemeindeebene werden Notfallkonzepte erstellt oder bereits bestehende überprüft und gegebenenfalls erneuert.

 Der Gemeinderat weist darauf hin, dass mit einfachen Sparmassnahmen Energie gespart werden kann. Um einen allfälligen Energiemangel zu vermeiden, werden die verschiedenen Spartipps von Bund und Kanton der gesamten Bevölkerung empfohlen. Auf der Gemeindehomepage wird auf die aufgezeigten Verhaltensregeln und Energiespartipps für den Alltag hingewiesen, welche bisher im Kanton Luzern getroffen wurden. Den Gewerbebetrieben wird empfohlen, eine Reduktion der Beleuchtung in den Gewerberäumen und Schaufenstern ausserhalb der Öffnungszeigten zu prüfen.

 Für die Gemeindebetriebe hat der Gemeinderat konkrete Massnahmen beschlossen, die auch auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet sind. So wird dieses Jahr die Weihnachtsbeleuchtung eingeschränkt. Einzig der Stern auf dem Dorfplatz Escholzmatt leuchtet. Die Weihnachtssterne in Marbach beschränken sich auf den Dorfkern vom Gemeindehaus bis zum Klösterli. Auf weitere Beleuchtungen an den Dorfeingängen und an den öffentlichen Gebäuden wird verzichtet.

Die Raumtemperatur in den Verwaltungs- und Schulräumen wird auf 20 Grad reduziert. Lüften nach Bedarf, Stosslüftung, keine gekippten Fenster. Bei den Kühlgeräten ist nur auf +7 bzw. -18 Grad abzusenken. Die Massnahmen orientieren sich an den Empfehlungen der Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren. Die Einstellungen der Heizungs- und Kühlanlagen werden vom Hausdienst überprüft.