Alimenteninkasso

Mit der Änderung der Sozialhilfeverordnung hat der Kanton Luzern die fachlichen Anforderungen an die Sozialdienste bzw. Sozialämter für die Alimentenhilfe (Inkassohilfe und Bevorschussung) vorgeschrieben. Die Gemeinde Escholzmatt-Marbach erfüllt, wie zahlreiche andere Gemeinden auch, die Anforderungen nicht. Der Gemeinderat hat deshalb das gesamte Alimenteninkasso an die Alimenteninkasso Zentralschweiz GmbH, Reiden, ausgelagert. Für den internationalen Bereich ist künftig der Kanton zuständig.