Konzessionsabgabe CKW – Verzicht auf Zusatzabgabe

Die CKW orientieren über die Entwicklung der Konzessionsabgabe. Aufgrund zusätzlicher Stromabgaben für Winterreserve und neue Tarife für das Übertragungsnetz würden die Konzessionsabgaben an die Gemeinden ansteigen. Die Gemeinden wurden ersucht, bei der Berechnung der Konzessionsgebühr, gestützt auf die Netznutzungsentgelte, auf den Tarif „Winterreserve/Stromreserve“ zu verzichten. Dieser Verzicht wird auch vom Verband Luzerner Gemeinden empfohlen. Der Gemeinderat stimmt vorerst nur für das Jahr 2024 einem Verzicht auf diese Konzessionsgebühr zu. So bleibt genügend Zeit, um eine zukünftige Lösung, respektive eine allfällige Vertragsanpassung detailliert abzuklären und vorzubereiten.