Gemeinderatswahlen vom 28. April

Am Sonntag, 28. April, findet die Neuwahl des Gemeinderates für die Amtsdauer 2024 bis 2028 statt. Die Wahlunterlagen wurden bereits seit einiger Zeit den Stimmberechtigten zugestellt. Die Unterlagen enthalten zwei Kandidatenlisten und eine Blankoliste. Die Stimmberechtigen wählen im Urnenverfahren den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin, den Gemeindeammann oder die Gemeindeamtfrau, den Sozialvorsteher oder die Sozialvorsteherin und die übrigen zwei Mitglieder des Gemeinderates. Die Wahl erfolgt direkt in die einzelnen Chargen. Das absolute Mehr wird bei jeder der vier Wahlen einzeln berechnet.