Prämienverbilligung 2027
Einen Anspruch auf die Prämienverbilligung im Kanton Luzern haben Personen und Familien, die am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern Wohnsitz haben und bei einer obligatorischen Krankenversicherung angeschlossen sind. Zudem müssen die Krankenkassenprämien höher sein als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens.
Junge Erwachsene in Ausbildung werden zusammen mit den Eltern berechnet. Eine eigene Anmeldung müssen junge Erwachsene einreichen, die am 1. November 2026 nicht in Ausbildung sind oder in Ausbildung sind und einen eigenen Wohnsitz haben.
Die Anmeldung ist bis 31. Oktober 2026 einzureichen. Wer in den letzten zwei Jahren von einer Prämienverbilligung profitiert hat, erhält das Anmeldeformular automatisch. Ansonsten ist die Anmeldung elektronisch über die Website der WAS Ausgleichskasse Luzern unter www.was-luzern.ch/ipv vorzunehmen. Bei Fragen können Sie sich an die AHV-Zweigstelle der Gemeindeverwaltung wenden.
Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2027 wird voraussichtlich ab dem 17. August 2026 auf der Website der WAS Ausgleichskasse Luzern aufgeschaltet.
