Waldbrandgefahr – Feuerverbot aufgehoben
Die Niederschläge, die höhere Luftfeuchtigkeit sowie die tieferen Temperaturen haben die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern entschärft. Die Waldbrandgefahr wurde deshalb von gross auf erheblich zurückgestuft. Das bisherige absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ist ab Donnerstag, 10. September 2026, aufgehoben.
Aufgrund der regional unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge besteht jedoch weiterhin ein gewisses Waldbrandrisiko. Die Bevölkerung wird deshalb weiterhin zur Vorsicht aufgerufen und gebeten, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen.
Folgende Verhaltensregeln werden dringend empfohlen:
- Keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen.
- Nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.
- Bei starkem Wind kein Feuer entfachen.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen und sicherstellen, dass auch die Glut erloschen ist.
Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.
