Rückzonungsentscheid
An der Gemeindeversammlung vom 20. September 2023 haben die Stimmberechtigten die Beschlüsse betreffend Rückzonungen gefällt. Gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss wurde eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht. Der Regierungsrat hat nun an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 den Entscheid über die Rückzonungen in der Gemeinde Escholzmatt-Marbach gefällt. Dabei wurde die Verwaltungsbeschwerde der Umweltverbände teilweise gutgeheissen. Da die Gemeinde vom Rückzonungsentscheid nicht direkt betroffen ist, hat der Gemeinderat entschieden, das Rechtsmittel nicht zu ergreifen. Die betroffenen Grundeigentümer können direkt eine Beschwerde einreichen. Die Gemeinde würde in einem allfälligen Rechtsmittelverfahren zur Stellungnahme eingeladen und die Beweggründe für Beibehaltung in der Bauzone darlegen.
