Info-Veranstaltungen Gewässerräume ausserhalb Bauzone
Die rechtliche Grundlage für die Gewässerraumfestlegung bilden das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung des Bundes. Der Kanton Luzern hat die Umsetzung in der kantonalen Gewässerschutzverordnung konkretisiert und die Zuständigkeiten geregelt. Die Gemeinden haben, aufgrund der geltenden gesetzlichen Grundlagen von Bund und Kanton, den Gewässerraum in der Nutzungsplanung festzulegen. Um über die Herausforderungen und das konkrete Vorgehen […]
