Bürgerwindpark Höch-Turner-Bock

Auch wenn es nach aussen kaum sichtbar ist, geht es gut voran beim Windparkprojekt Höch-Turner-Bock. Nachdem im August 2023 die Genehmigungsunterlagen zur Vorprüfung beim Kanton eingereicht worden sind, galt es nach Erhalt der Rückmeldungen ab Anfang 2024 diese in die Planungsunterlagen einzuarbeiten. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ist das neue Plangenehmigungsverfahren für Windparkprojekte im Kanton Luzern in Kraft getreten. Das Plangenehmigungsverfahren für Windenergie im Kanton Luzern ist ein zentralisiertes und beschleunigtes Verfahren für grössere Windenergieanlagen (WEA) mit mindestens 10 GWh Stromproduktion pro Jahr. Die Anpassung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ist u.a. erfolgt, um den Ausbau von erneuerbarer Stromerzeugung zu beschleunigen. Die Genehmigungsbehörde ist das Amt für Umwelt und Energie des Kantons, das die Einhaltung der Richtpläne und der gesetzlichen Vorschriften prüft. Die Einführung dieses neuen Verfahrens hatte wiederum zur Folge, dass die Genehmigungsunterlagen teilweise überarbeitet werden mussten.

Neben diesen genehmigungsbedingten Anpassungen wurde bei der Auswahl der Turbinentechnik ein Wechsel vorgenommen und somit mussten die gesamten Planungen auf den neuen Anlagentypen angepasst werden. Es sollen nun Enercon E138 Anlagen mit einem Rotordurchmesser von 138m auf einer Gesamthöhe von 230m installiert werden. Die Anlagen mit einer Leistung von je 4,26 MW werden jährlich ca. 23-24 GWh Strom produzieren. Basierend auf den elektrotechnischen Rahmenbedingungen der Anlagentechnologie wurde von der CKW der Netzanschluss ausgelegt und die Netzanschlussplanung durchgeführt. Im Herbst diesen Jahres fanden entlang der Güterstrasse, über die die Komponenten in den Projektperimeter geliefert werden sollen, bodenkundliche Untersuchungen statt. Ebenfalls wurden die Standorte geotechnisch untersucht.

Aktuell werden die letzten Erkenntnisse aus den Untersuchungen in die Pläne eingearbeitet mit dem Ziel, diese zur abschliessenden Voruntersuchung Anfang 2026 beim Kanton einzureichen. Darauf aufbauend findet die öffentliche Auflage der Unterlagen statt, bevor dann das Plangenehmigungsverfahren offiziell gestartet werden kann. Mit dem Erhalt der Genehmigung für den Bau des Windparks wird im Laufe des Jahres 2026 gerechnet.

Sobald der Windpark genehmigt ist, wird die Baureifmachung des Projektes vorangetrieben und die verschiedenen Gewerke für den Bau vergeben. Die lokale Bevölkerung wird nach Fertigstellung der Baureifmachung die Möglichkeit bekommen, sich am Bürgerwindpark direkt zu beteiligen. Aktuell laufen die Vorbereitungen, wie die Zeichnung der Aktien an der Windpark Escholzmatt AG durchgeführt werden wird.

Visualisierung oberhalb von Escholzmatt

 

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