Teilrevision Rückzonungen in der Ortsplanung
2. öffentliche Auflage vom 8. August 2022 bis 6. September 2022
Der Gemeinderat führte im Sinne der §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 16. August 2021 bis 15. September 2021 die öffentliche Planauflage für die Teilrevision Rückzonungen durch. Aufgrund der durchgeführten Einspracheverhandlungen wurden teilweise Einigungen erzielt, teilweise wurden Eventualanträge erläutert und im Nachgang präzisiert. Hat die gütliche Erledigung von Einsprachen wesentliche Änderungen zur Folge, so ist gemäss § 62 Abs. 1 und 2 PBG das Einspracheverfahren für betroffene Dritte zu wiederholen.
Die Änderungen betreffen die Baugebiete Bergrat und Marbachegg und sind im Bericht des Gemeinderates und in den Zonenplänen Marbach Dorf und Marbachegg beschrieben. Sie liegen während 30 Tagen, vom 8. August 2022 bis 6. September 2022, bei der Gemeindeverwaltung Escholzmatt-Marbach, Hauptstrasse 95, Escholzmatt, öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen die Zonenplanänderung sind innert der Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung schriftlich beim Gemeinderat Escholzmatt-Marbach, Hauptstrasse 95, 6182 Escholzmatt, einzureichen.
Bericht des Gemeinderates
Den Bericht des Gemeinderates zur 2. öffentlichen Auflage zur Teilrevision der Rückzonungen können Sie hier einsehen:
Bericht des Gemeinderates zur 2. öffentlichen Auflage zur Teilrevision Rückzonungen
Publikation der 2. öffentlichen Auflage
Gegenstand der 2. öffentlichen Auflage
Gegenstand der 2. öffentlichen Auflage sind folgende Teilzonenpläne und nur die gegenüber der ersten öffentlichen Auflage farbig dargestellten Inhalte:
- Zonenplan Marbach Dorf, 1:2’000, Änderung Parzellen Nrn. 1140, 1144, 1191-1196, 1200, vom 28.06.2022
- Zonenplan Marbachegg, 1:2’000, Änderung Parzellen Nrn. 974 und 1086, vom 28.06.2022
Orientierend liegen die Pläne nach Änderung auf (bei Umsetzung der Änderungen aus der 1. und 2. öffentlichen Auflage)
- Zonenplan Marbach Dorf, 1:2’000, nach Änderung, vom 28.06.2022
- Zonenplan Marbachegg, 1:2’000 nach Änderung, vom 28.06.2022
Detaillierte Erläuterungen zu den Planinhalten sowie den Beurteilungen der Rückzonungen sind der Botschaft zur ersten öffentlichen Auflage und dem Planungsbericht gem. Art. 47 RPV Stand öffentliche Auflage vom 30.06.2021 zu entnehmen.
Die vollständige erste öffentliche Auflage finden Sie auf der separaten Seite.